Auktion 6. Dezember 2008 - Gelbes Andreaskreuz mit anhängender Marke - Unikat - Ergebnis 97.600€

Auktion 6. Dezember 2008Gelbes Andreaskreuz mit anhängender Marke - UnikatErgebnis 97.600 €

WIPA-Auktion 20. September 2008, England Dienstmarke SG VI € 28.800

WIPA-Auktion 20. September 2008 England Dienstmarke SG VIErgebnis 28.800 €

WIPA-Auktion 20. September 2008, Mongolei SG 41A, € 25.200

WIPA-Auktion 20. September 2008 Mongolei SG 41A - Ergebnis 25.200 €

Auktion 23. November 2007, Österreich Dollfuß-Probe, € 7.200

Auktion 23. November  2007 Dollfuß ProbeErgebnis 7.200 €

Auktion 14. Mai 2010, Rumänien 108 Parale Brief, € 55.200

Auktion 14. Mai 2010 Rumänien, 108 Parale Brief, Ergebnis 55.200 €

Auktion 6. Dezember 2006, Österreich Mischfrankatur 1850/1858, € 19.200

Auktion 6. Dezember  2006 Mischfrankatur 1850/1858 Ergebnis 19.200 €

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VIENNAFIL NEWS

Prossima Asta il 11 e 12 maggio 2012

al Palais Auersperg

Conferimenti per la prossima asta

fino al 15 Giugno 2012

 
 
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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerungsbedingungen werden mit Abgabe eines Gebotes anerkannt!

1. Die Versteigerung von beweglichen Sachen aus dem Bereich der Philatelie und Numismatik ist öffentlich und freiwillig. Sie wird durch die VF Auktionen GmbH (nachfolgend nur Versteigerer genannt) nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung idgF und gemäß diesen Versteigerungsbedingungen als Saalauktion, Fernauktion, Online-Auktion oder einer Kombination aus diesen Formen in Euro durchgeführt. Sie wird im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer durchgeführt.

2. Durch Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedingungen vollinhaltlich anerkannt.

3. Die Mindeststeigerungsstufen betragen:

bis € 100

€ 5

von € 100 bis € 300

€ 10

von € 300 bis € 600

€ 20

von € 600 bis € 1.200

€ 50

von € 1.200 bis € 2.500

€ 100

von € 2.500 bis € 5.000

€ 200

von € 5.000 bis € 10.000

€ 500

von € 10.000 bis € 25.000

€ 1.000

Über € 25.000

€ 5.000


Nicht den Steigerungsstufen entsprechende Gebote werden aufgerundet. Untergebote sind nicht möglich.

4. An den Versteigerer übermittelte Gebote werden gemäß den Steigerungssätzen streng Interesse wahrend nur soweit ausgeschöpft, als es notwendig ist, um das schon vorliegende Höchstgebote um eine Steigerungsstufe zu überbieten, jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Der Versteigerer ist nicht verantwortlich für Computer-, Internetzugangs-, Verbindungs- oder sonstige Übermittlungsprobleme bei der Abgabe von Geboten. Es obliegt dem Bieter, für ein zeitgerechtes Einlangen seiner Gebote beim Versteigerer zu sorgen. Der Versteigerer haftet nicht für eine tatsächliche Durchführung von Geboten. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Schriftliche Gebote wie Jedenfalls, Bestens oder Unbedingt werden nach Ermessen des Versteigerers bis zum 8-fachen Rufpreis ausgeführt, haben aber keinen unbedingten Anspruch auf Durchführung. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Gebotseingänge, bei Zeitgleichheit das Los. Gebote unter dem Ausrufpreis sind nicht möglich. Bei Nichterreichbarkeit eines telefonischen Mitbieters gilt der Ausrufpreis als geboten. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung.

5. Der Versteigerer ist berechtigt, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, von unbekannten Personen nachprüfbare Referenzen oder Sicherheitsleistungen (Depot, Bankgarantie usw.) zu verlangen, Personen ganz von der Auktion auszuschließen oder IP-Adressen für seine Versteigerung zu sperren. Er ist weiters berechtigt, Lose aus der Auktion zu vereinen, zu trennen, umzugruppieren, außerhalb der Reihenfolge auszurufen, zurückzuziehen oder einen Zuschlag darauf zu verweigern. Ein Bieter bleibt an sein abgegebenes Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Bei Unklarheiten ist der Versteigerer berechtigt, das Los nach Aufhebung des Zuschlages nochmals auszurufen. Er kann die Zuschlagserteilung von der Erfüllung von Bedingungen abhängig machen und auf Wunsch auch Sammelangebote auf mehrere Lose annehmen.

6. Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Aufruf eine Steigerungsstufe über dem zweithöchsten Gebot. Der Versteigerer kann einen Zuschlag unter Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers erteilen. Der Bieter bleibt in diesem Fall an sein Gebot 4 Wochen ab dem Tag der Versteigerung gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt ist der Versteigerer berechtigt, das Los an einen anderen Limitbieter zuzuschlagen.

7. Das Eigentum an vom Käufer ersteigerten Losen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages aller vom Käufer gekauften Lose beim Versteigerer auf den Käufer über, die Gefahr jedoch schon mit dem Zuschlag. Vor Einlangen der Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages beim Versteigerer hat der Käufer keine Verfügungsrechte (Z. B. Weitergabe oder Weiterveräußerung) über in seinem Besitz befindliche Lose.

8. Durch den Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Auf den Zuschlag wird eine Losgebühr von 2,- € und ein Aufgeld erhoben. Das Aufgeld beträgt bei:
a) differenzbesteuerten Losen (Private Einlieferung aus der EU) für Käufer aus der EU 20 % (inkl. MwSt.), bei ausländischen in der EU ansässigen Händlern (mit gültiger UID Nummer) wird ein Aufgeld von 17% verrechnet,
b) vollbesteuerten Losen (Private Einlieferung von außerhalb der EU oder Einlieferungen von Händlern, erkennbar an „§“ bei Losnummer) 20 % plus 20 % MwSt. auf die Gesamtsumme.
c) allen Käufern aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern), deren Kauf nach den Steuer-, Zoll- und Devisenregelungen ihres Staates erfolgt, bei allen Losen 20 % auf den Zuschlag, sofern die Lose durch den Versteigerer exportiert werden.

9. Die Zahlung der Auktionsrechnung hat bei anwesenden Käufern sofort in bar zu erfolgen, bei allen anderen Käufern so, dass die Zahlung spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt beim Versteigerer einlangt. Jegliche davon abweichende Zahlungsweise bedarf der vorherigen Zustimmung des Versteigerers. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner für die vollständige und rechtzeitige Bezahlung des Gesamtbetrages. Geldtransferkosten und Wechselkursschwankungen gehen zu Lasten des Käufers. Maßgeblich ist der Gutschriftbetrag in Euro am Tag des Eingangs. Wird ohne anders lautende Vereinbarung die Zahlung nicht sofort bzw. nicht spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt geleistet oder wird die Annahme der Lose verweigert, so ist der Versteigerer wahlweise berechtigt, einen Verzugszuschlag von 4 % und Verzugszinsen von 1 % pro angefangenem Monat zu verrechnen ODER den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig erklären und derartige Lose ohne weitere Benachrichtigung freihändig zu verkaufen oder nochmals zu versteigern (In diesem Fall haftet der säumige Käufer für die besonderen Kosten sowie Gebühren der neuerlichen Versteigerung und einen eventuell dabei erzielten Mindererlös, ohne auf einen Mehrerlös einen Anspruch zu haben) ODER die Sache an den Einlieferer zu verweisen. Teilzahlungen eines Käufers für mehrere ersteigerte Lose dürfen nach Wahl des Versteigerers gegen jede aus welchem Rechtsgrund auch immer bestehende Forderung gegenüber dem Käufer angerechnet werden. Bei Zahlungsverzug von vereinbarten Teilzahlungen oder Zahlungszielen kann der Versteigerer den offenen Gesamtbetrag sofort fällig stellen und die oben angeführten Zinsen berechnen.

10. Bei Barzahlung ab 15.000.- Euro ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich, dessen Kopie beim Versteigerer verbleibt.

11. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer und/oder Einlieferer nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die im Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen und die gerichtlich festgestellt oder vom Versteigerer oder Einlieferer ausdrücklich anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte des Käufers wegen Forderungen aus anderen Geschäften mit dem Versteigerer oder dem Einlieferer sind ausgeschlossen.

12. Mit einer auf Wunsch des Käufers vom Versteigerer auf den Namen einer dritten Person ausgestellten Rechnung wird vom Versteigerer nur eine weitere Erfüllungsverpflichtung der dritten Person anerkannt. Jede Verpflichtung und Haftung des Käufers bleibt davon unberührt.

13. Die Kosten für Versand und Versicherung (0,35 % vom Rechnungsbetrag) werden offen in Rechnung gestellt und betragen mindestens:

Österreich € 6

Europäische Länder € 8

Übersee € 10


Der Versand erfolgt kurzfristig nach Zahlungseingang durch die Post oder gegebenenfalls einem privaten Zustellunternehmen nach Wahl des Versteigerers an die vom Käufer dem Versteigerer bekannt gegebenen Adresse. Eine andere Versandform bedarf der Zustimmung des Versteigerers. Das Versandrisiko trägt der Käufer. Zu einer Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes hat der Käufer einen Empfang von beschädigten und/oder geöffneten Sendungen genau zu protokollieren und dem Versteigerer diesen Vorfall unverzüglich zu melden.

14. Losbeschreibungen erfolgen mit größter Sorgfalt sowie nach bestem Wissen und Gewissen. Der Versteigerer garantiert für die Echtheit der versteigerten Stücke. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits geprüfte Marken werden diese Prüfungen als verbindlich hinsichtlich Echtheit, Qualitätsbeschreibung, inhaltliche Vollständigkeit usw. anerkannt, es sei denn, das Gebot wird unter Vorbehalt der Prüfung durch einen bekannt gegebenen und vom Versteigerer akzeptierten Verbandsprüfer abgegeben. Die Lose werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei der Versteigerung befinden. Bei Sammlungen, Sammellosen mit zwei oder mehreren einzeln nicht beschriebenen Stücken sind Echtheits- und Qualitätsbeanstandungen ausgeschlossen. Beschriebene oder aus der Abbildung erkennbare Eigenschaften wie z.B. Ränder, Zentrierung, Zähnung oder Stempel können nicht reklamiert werden. Lose mit bereits beschriebenen Einschränkungen können nicht wegen weiterer geringer Einschränkungen reklamiert werden. Stücke, deren Wert sich aus dem Stempel ergibt, können nicht wegen anderer Einschränkungen reklamiert werden. Ein „irrtümlicher“ Kauf kann nicht als Reklamationsgrund geltend gemacht werden. Anwesende Bieter kaufen „wie besichtigt“, sie können nach Zuschlag mit Ausnahme versteckter Fehler keine Einwände gegen die Beschreibung oder den Zustand des erworbenen Stückes erheben.

Alle anderen Beanstandungen sind sofort vorzubringen. Nicht anwesende Käufer haben Beanstandungen innert 8 Tagen ab Empfang oder auch nur versuchter Zustellung an den Versteigerer zu übermitteln. Bei nicht fristgerechter Abholung bzw. Abnahme der gekauften Lose gilt die Reklamationsfrist als überschritten. Eine Verlängerung der Reklamationsfrist ist nur in begründeten Fällen bei Zustimmung des Versteigerers möglich und ändert nichts an der Zahlungspflicht des Käufers. Ein reklamiertes Los kann nur unverändert im Originalumfang und -zustand zurückgegeben werden, ansonst eine Reklamation nicht mehr zulässig ist. Die Anbringung eines Prüfzeichens durch einen für Irrtümer haftenden Prüfer gilt nicht als Veränderung. Das Vorliegen des vorgebrachten Reklamationsgrundes muss mittels Attest eines anerkannten und gebietszuständigen Verbandsprüfers nachgewiesen werden. In Zweifelsfällen ist der Versteigerer berechtigt, ein weiteres Attest eines anderen anerkannten Prüfers einzufordern. Bei einer berechtigten Reklamation werden gegen Zurückgabe des Loses der Kaufpreis samt den Aufschlägen und die Prüfgebühr erstattet, darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Reklamationen werden für Rechnung der Einlieferer vorgenommen. Der Versteigerer ist auch berechtigt, Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Sonstige Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Sämtliche Ansprüche gegen den Versteigerer erlöschen nach 2 Jahren.

15. Personaldaten werden nur bei gesetzlicher Auskunftspflicht oder bei Ansprüchen Dritter auf ein Versteigerungsgut bekannt gegeben. In diesem Fall ist der Versteigerer berechtigt, die Personaldaten des Einlieferers an den Dritten weiterzugeben. Bei andauernder Zahlungssäumigkeit des Käufers ist der Versteigerer berechtigt, die Personaldaten des Käufers an betroffene Einlieferer weiterzugeben. Auktionsteilnehmer, die ihre Personaldaten unrichtig angeben oder eine Änderung dieser Daten dem Versteigerer nicht bekannt geben, haften für alle sich daraus ergebenden Schäden. Zustellungen an die letzte dem Versteigerer vom Auktionsteilnehmer bekannt gegebene Adresse gelten unabhängig davon, ob sich der Auktionsteilnehmer dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt.

16. Für Nachverkäufe (Restlosverkauf) unversteigerter Lose nach Auktionsschluss gelten die Versteigerungsbedingungen sinngemäß. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden für Lose aus einer Versteigerung keine Anwendung.
Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte von Einlieferern aus Aufträgen und Zuschlägen im eigenen Namen - auch gerichtlich - geltend zu machen.
Abbildungen im Auktionskatalog müssen nicht der Originalgröße entsprechen.
Von den Versteigerungsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Versteigerer.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, für Konsumenten iSd KSchG aber nur, wenn sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben sowie auch nicht im Inland beschäftigt sind. Der Versteigerer ist aber auch berechtigt, Schuldner an deren Wohnort zu verklagen. Nur die deutsche Fassung der Einlieferungsbedingungen ist verbindlich.

18. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck am Nächsten kommen. Analoges gilt für die Auffüllung von Lücken.

Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staats­bürger­lichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben. Die VF AUKTIONEN GMBH und deren Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

Bankverbindungen - Bank Transfer - Coordinate bancarie

Bank für Tirol und Vorarlberg: BTV Innsbruck-Reichenau, Andechsstraße 73, 6020 Innsbruck
Konto Nr. 100-463202, BLZ 16000

Popolare dell’Alto Adige: Filiale di Appiano, J.-G.-Plazer-Strasse 50, 39057 Appiano
IBAN IT85 I058 5658 1600 5757 1144255
BIC: BPAA IT 2B 057

 

 


 


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