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   VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

1. Das Auktionshaus VF Auktionen GmbH führt die Versteigerung im eigenen Namen oder im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer durch.

2. Die Teilnahme an der Versteigerung gilt als Anerkennung der als bekannt vorausgesetzten Versteigerungsbedingungen der VF Auktionen GmbH durch den Käufer.

3. VF Auktionen GmbH behält sich das Recht vor, von der im Katalog angegebenen Reihenfolge abzuweichen, Lose zusammenzulegen oder Lose aus der Auktion zurückzuziehen.

4. Die Beschreibungen der Lose erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen. Bei den im Katalog abgebildeten Marken ist für Rand, Zähnung, Zentrierung und Stempel die Abbildung maßgebend. Die Echtheit der von uns versteigerten Einzellose wird garantiert.
Qualitäts- und Echtheitsbeanstandungen an Einzellosen sind von persönlich anwesenden Käufern sofort vorzubringen; schriftliche Bieter haben Beanstandungen für Einzellose innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu übermitteln. Die Reklamationsfrist gilt als überschritten, wenn die Lose nicht fristgerecht abgenommen werden. Bei Reklamationen muss nachgewiesen werden, dass die Katalogbeschreibung falsch ist. Bei Sammlungen oder Sammellosen, welche zwei oder mehrere nicht einzeln beschriebene Marken enthalten, sind Qualitäts- und Echtheitsbeanstandungen ausgeschlossen. Das Beanstandungsrecht erlischt auch dann, wenn Marken nicht im Originalzustand zurückgegeben oder nachträglich vom Käufer verändert werden; mit Ausnahme des Anbringens von Prüfzeichen eines für Irrtümer haftenden Prüfers. Bei geprüften Marken anerkennt der Käufer die in der Losbeschreibung erwähnten Atteste als verbindlich, insbesondere die Echtheit, Qualität und inhaltliche Vollständigkeit der Atteste. Eine darüber hinausgehende Haftung der VF Auktionen GmbH ist ausgeschlossen. Bei Reklamationen von ungeprüften Marken muss der Beweis mittels Attest von einem anerkannten Prüfer erbracht werden. Bei berechtigten Reklamationen gehen die Prüfungsgebühren zu Lasten des Einlieferers. Prüfungsgebühren von erworbenen Losen gehen stets zu Lasten des Käufers.

5. Der Zuschlag erfolgt in
Euro und die Mindeststeigerungsstufen sind:

bis € 100

€ 5

von € 100 bis € 300

€ 10

von € 300 bis € 600

€ 20

von € 600 bis € 1.200

€ 50

von € 1.200 bis € 2.500

€ 100

von € 2.500 bis € 5.000

€ 200

von € 5.000 bis € 10.000

€ 500

über € 10.000

€ 1.000

Zwischenangebote werden aufgerundet.
Schriftliche Gebote werden, soweit sie höher liegen als das beste Gebot eines anwesenden Bieters, Interesse wahrend, aber ohne Gewähr ausgeführt. VF AUKTIONEN GMBH behält sich vor, von uns unbekannten Kunden nachprüfbare Referenzen zu verlangen bzw. ein Depot oder Bankbürgschaft einzufordern. Liegen zwei oder mehrere gleiche Gebote vor, bekommt das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag.
VF Auktionen GmbH haftet nicht und akzeptiert keine Beanstandung im Fall von Nachlässigkeiten, Fehlern oder Verschulden im Zuge der Ausfertigung der schriftlichen Angebote. VF Auktionen GmbH übernimmt des weiteren gegenüber Personen, welche über telefonische oder telematische Verbindung (Internet) an der Versteigerung teilnehmen sollten, keine gleich welche Haftung hinsichtlich möglicher Fehlleitungen, welche vor oder während der Verbindung entstehen können.

6. Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Aufruf. Auf den Zuschlagpreis hat der Käufer ein Aufgeld von 20% zu entrichten. Ein Bieter bleibt an das abgegebene Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer zurückgewiesen wird. Pro Los wird eine Losgebühr von 2 Euro erhoben. Kosten für Versand und Versicherung (vom Rechnungsbetrag 0,35%) werden offen in Rechnung gestellt.

7. DIFFERENZBESTEUERUNG:
Das Aufgeld für Käufer beträgt 20% (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer). Ausländischen in der EU ansässigen Händlern (mit gültiger UID Nummer) wird ein Aufgeld von 17% verrechnet.

VOLLBESTEUERUNG: (neben der Los Nr. steht ein „§"):
Wenn Einlieferungen von Privaten, die außerhalb der EU ansässig sind, oder von Händlern stammen, wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 20% berechnet und auf die Gesamtsumme zusätzlich 20% Mehrwertsteuer verrechnet.
Käufer aus Ländern, die nicht der EU angehören, und Übersee zahlen nur 20% Aufgeld, sofern die Lose von uns exportiert werden.

8. Das Eigentum an den ersteigerten Losen geht erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Die Lose werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden.

9. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort in bar, bei schriftlichen Bietern spätestens 10 Tage nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % pro Monat berechnet. Bei Zahlungsverzug sind alle Zinsen und Mahnspesen vom Käufer zu tragen.

10. Versandspesen: Die Zustellung der gekauften Auktionslose erfolgt durch die Post per versicherten Einschreibe- oder Wertbrief zu Lasten des Käufers. Für Porto und Versicherung (0,35% des Rechnungsbetrages) werden mindestens in Rechnung gestellt:

Inland € 6

Europäische Länder € 8

Übersee € 10

Der Versand geht zu Lasten und auf Risiko des Käufers bzw. Empfängers. Ausländische Kunden kaufen nach Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Sollte die Sendung beschädigt oder geöffnet ankommen, muss der Empfänger sofort den Tatbestand protokollieren und uns unverzüglich Meldung erstatten, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

11. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand ist Wien. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, dem Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen. Die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen und Losbeschreibung ist maßgeblich.

Viennafil Auktionen - VF Auktionen Ges.m.b.H - Auerspergstraße 2 /4a - A - 1010 WIEN